Lizenzbedingungen

Die Nutzung unserer Software unterliegt nachfolgenden Lizenzbedingungen. Mit Installation der Software erkennen Sie Kenntnis und Inhalt dieser Lizenzbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der microtech GmbH.

1. Lizenzumfang

Sie sind berechtigt, die Software auf einem Server und mit der lizenzierten Anzahl von Zugriffsmöglichkeiten (insbesondere Netzwerk- und/oder RD-Clients bzw. sonstige Datenerfassungsgeräte) ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke Ihres Unternehmens einzusetzen. Der Programmbestandteil Warenwirtschaft darf nicht für Dienstleistungen für Dritte eingesetzt werden (dies setzt eine separate Lizenzierung voraus). Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch verbundene Unternehmen sowie 100%ige Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen Ihres Unternehmens. Um das Programm auch wechselseitig auf einem Notebook zu betreiben, ist zusätzlich eine Notebook-Lizenz erforderlich. Diese Lizenz muss für jeden Benutzer, der diese einsatzweise nutzt, erworben werden. Es ist dabei unerheblich, ob das Notebook gelegentlich im Netzwerk oder autark betrieben wird. Diese Lizenz ist nur in Verbindung mit der Basislizenz gültig. Sie erhöht die Anzahl der Netzwerk-Clients auf dem Server nicht. Möchten Sie die Benutzeranzahl erhöhen, müssen Sie die Anzahl Ihrer Netzwerk-Clients erweitern. Die Software gilt als auf einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Direktzugriffsspeicher (d.h. RAM) geladen oder auf einem Festspeicher (wie z.B. Festplatte oder einem anderen Speichermedium) installiert ist. Sie sind ferner zur Anfertigung einer Sicherungskopie der Software berechtigt, falls dies für die Sicherung künftiger Benutzung der Software erforderlich sein sollte. Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ergänzende Anwendung.

2. Aktualitäts-Service / All-In-One-Vertrag

a) Beim Kauf der Software ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Softwarepflegevertrags (Aktualitäts-Service) obligatorisch. Das Nutzungsentgelt für den Aktualitäts-Service wird jeweils zu Beginn einer neuen Nutzungsperiode (Laufzeitjahr) in Rechnung gestellt. Bestimmte Programm-Funktionen unterliegen der Softwarepflege, d.h. sie stehen Ihnen nur während der Laufzeit eines gültigen Softwarepflegevertrags (Aktualitäts-Service) zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die Unterstützung (Datenübergaben) für Schnittstellen von und zu Fremdherstellern (mittel- und unmittelbar) sowie die Datenkonsistenz- und Datenreparaturfunktionen. Zugriffe auf den Datenbestand des Programms mittels COM-Aktiv Schnittstelle sind ausschließlich in der jeweils aktuellen Programmversion möglich.

b) Alternativ ist die Miete der jeweils aktuellen Softwareversion möglich. Hierzu ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Softwaremietvertrags (All-in-One-Vertrag) erforderlich.
Der Mietzins wird Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Während der Laufzeit eines gültigen All-in-One-Vertrags steht Ihnen immer die jeweils aktuelle Version der Software mit sämtlichen Programm-Funktionen zur Verfügung. Nach Beendigung des Vertrags sind Sie nicht mehr zur Softwarenutzung berechtigt.

c) Die Mindestvertragsdauer des Aktualitäts-Services (a) beträgt 24 Monate ab Vertragsabschluss, für den All-in-One-Vertrag (b) 12 Monate ab Vertragsschluss, danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn Sie nicht drei Monate vorher schriftlich kündigen (es gilt das Datum des Poststempels).
Die microtech GmbH ist berechtigt, einen Vertrag aus wichtigem Grund, insbesondere wenn Sie gegen diese Lizenzbedingungen verstoßen oder in Zahlungsverzug geraten, mit Wirkung zu einem früheren Zeitpunkt zu kündigen.

3. Lizenzgebühren

Die Höhe der Lizenzgebühren und Entgelte im Rahmen des Aktualitäts-Service bzw. All-in-One-Vertrags richtet sich nach dem vereinbarten Nutzungsumfang in Verbindung mit der jeweils aktuellen Preisliste und ergibt sich aus der Auftragsbestätigung der microtech GmbH.

4. Gewährleistung / Instandhaltung

Die microtech GmbH gewährleistet, dass die Produkte im Sinne der jeweiligen Programmbeschreibung brauchbar und die Leistungen ordnungsgemäß sind, insbesondere dass die Software, die Datenträger sowie die Dokumentation nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder den nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistungsfrist für Kaufverträge beträgt für Unternehmer 12 Monate und beginnt mit der Übergabe bzw. Bereitstellung der Ware bzw. Leistung. Im Aktualitäts-Service sowie All-in-One-Vertrag wird die aktuelle Softwareversion während der gesamten Vertragsdauer instandgehalten, d.h. die Nutzbarkeit der Software wird gemäß der Leistungsbeschreibung sichergestellt. Sie sind verpflichtet, die microtech GmbH bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen zu erstellen bzw. zur Verfügung zu stellen. Die microtech GmbH ist berechtigt, einen evtl. auftretenden Fehler zu umgehen, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software nicht erheblich leidet. Liegt ein Mangel vor, wird die microtech GmbH nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist die Software nachbessern oder eine fehlerfreie Software bereitstellen. Im Falle einer Mängelrüge sind Sie verpflichtet, die Software, Datenträger oder Dokumentation einschließlich nachprüfbarer Aufzeichnungen bzw. Unterlagen hinsichtlich der gerügten Abweichung an microtech GmbH zur Untersuchung und ggf. Behebung der Mängel zu übermitteln. In Anzeigen, Prospekten, Dokumentationen und ähnlichen Schriften getroffene Angaben stellen Beschreibungen der Software dar und enthalten keine Garantie über die Leistungsmerkmale der Produkte. microtech GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Instandhaltung für Mängel, die auf eine Veränderung oder Bearbeitung der Software durch den Kunden oder auf eine nicht den Spezifikationen entsprechende oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Software zurückzuführen sind. Gelingt die Nachbesserung oder der Ersatz weder innerhalb dieser Frist noch einer angemessenen Nachfrist, sind Sie berechtigt, nach Ihrer Wahl den Leistungspreis angemessen herabzusetzen oder den Vertrag zu beenden; Schadensersatz ist ausgeschlossen.

5. Haftung

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die microtech GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet sie (vorbehaltlich des nächsten Satzes) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, haftet die microtech GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Sie sind verpflichtet, bereitgestellte Updates, Patches und/oder Servicepacks für die Software zu nutzen, und vor der Installation der Software und anschließend regelmäßig, insbesondere bevor Sie eine Änderung der Hard- oder Softwareumgebung vornehmen, Ihre Daten zu sichern. Soweit Sie ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten oder durch von Ihnen oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Produktes trifft, haftet die microtech GmbH nicht. Sie übernimmt keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Mehraufwendungen in der Abwicklung, die dadurch entstehen, dass der Vertragsgegenstand an einen anderen Ort als den Lieferort gebracht wurde, sind von Ihnen zu tragen.

6. Unzulässige Nutzung

Jeder Zugriff auf die Software und die Datenbanken darf ausschließlich von microtech-lizenzierten Zugriffsmöglichkeiten (insbesondere Netzwerk- und/oder RD-Clients bzw. sonstige Datenerfassungsgeräte) aus erfolgen, jede andere Art des Zugriffs ist unzulässig. Die Nutzung von Netzwerk-Clients über eine Remote-Anwendung oder einen Dienst, der auf einem Computer durch andere Computer ausführbar bzw. startbar ist, und so zum Beispiel auf Anfragen anderer Computer "wartet" und diese ausführen kann, ist unzulässig. Diese Art des Zugriffs muss als RD-Client separat lizenziert werden. Sie sind nicht berechtigt, die Software außerhalb Ihres Betriebs oder für andere als eigene betriebliche Zwecke zu nutzen oder Dritten, die nicht Ihrem Betrieb angehören, die Nutzung der Software zu ermöglichen oder die Software vorrübergehend oder dauerhaft an Dritte zu überlassen. Dritte in diesem Sinne sind mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung auch Zweigniederlassungen des Kunden oder mit diesem verbundene Unternehmen. Ohne schriftliche Genehmigung der microtech GmbH sind Sie nicht berechtigt, über die obige Gestattung hinausgehend Kopien der Dokumentation, der Original-Software oder der Sicherungskopie anzufertigen; die Software oder Dokumentation zu vermieten, zu unterlizenzieren oder in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen oder an Dritte weiterzugeben. Jede Form der Weitergabe, Veräußerung, Verleihung oder anderweitige Überlassung von einzelnen Programmen oder Dateien bzw. Teilen der Software ist unzulässig und führt zum Erlöschen der Lizenz. Es ist nicht gestattet, die Software oder Dokumentation zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen (dieses Verbot gilt unter anderem auch für das Übersetzen, Abwandeln und Weiterverwenden des Produktes in Teilen), zurück zu entwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Des Weiteren dürfen die microtech Copyright und microtech Warenzeichen-Vermerke weder verändert, noch entfernt werden.

7. Allgemeines

Die Software muss zur Nutzung von der microtech GmbH aktiviert werden, hierzu ist die einmalige Übermittlung firmen- und/oder personenbezogener Daten an die microtech GmbH erforderlich.

Die Software und die mitgelieferte Programmdokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Alle in diesem Lizenzvertrag nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmen ist Bad Kreuznach. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese Lizenzbedingungen gelten auch für spätere Versionen und Erweiterungen der Software, die dem Kunden im Rahmen des Aktualitäts-Service oder eines All-in-One-Vertrags von der microtech GmbH überlassen werden, sofern nicht bei Überlassung der jeweiligen späteren Version oder Erweiterung abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Stand: 16.01.2012


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Riegelgrube 5a
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